Nutzungsvereinbarung

Vereinbarung über die Nutzung des Zuweisungs-Portals der Sophienstiftung

(nachfolgend genannt: Nutzungsvereinbarung)

Zwischen der

Sophienstiftung
Hospitalstr. 5
66798 Wallerfangen

nachfolgend genannt: Portalbetreiber

und

dem teilnehmenden und nachfolgend genannten Zuweiser

 

Präambel:

Die Sophienstiftung betreibt als Anbieter eines informationstechnischen Systems ein Portal als eigenständige Plattform in einem separaten EDV-Bereich des zentralen / lokal betriebenen Rechenzentrums. Das Portal ermöglicht den sicheren und datenschutzkonformen Austausch von Informationen, Befunden, Arztbriefen etc. zwischen Zuweisern und den Mitarbeitern der Sophienstiftung. Die elektronische Übermittlung der personenbezogenen und sensiblen Daten erfolgt verschlüsselt, Vertraulichkeit, Daten-Integrität und Löschroutinen sind gewährleistet. Die im Portal übermittelten Daten dienen dem Zweck der ambulanten und stationären Behandlung und Therapie im medizinisch und therapeutisch erforderlichen Umfang. 


§ 1 Gegenstand der Vereinbarung

Der Portalbetreiber ermöglicht dem Zuweiser im Zusammenhang mit Behandlungen durch den Portalbetreiber kostenlos mit Zustimmung zur Nutzungsvereinbarung für die in der Nutzungsvereinbarung vereinbarte Nutzungsdauer (standardgemäß 90 Tage) das Portal für die Übertragung von Gesundheitsdaten der jeweiligen Patienten, mit denen der Zuweiser einen ärztlichen Behandlungsvertrag hat, und mit den hierzu berechtigten Mitarbeitern des Portalbetreibers zu nutzen.

Zu den Gesundheitsdaten im Sinne der vorliegenden Nutzungsvereinbarung gehören die gesetzlich zu führenden Inhalte der Krankengeschichte, die den physischen und psychischen Zustand von Menschen betreffen, im Zuge einer medizinischen Betreuung, Untersuchung, Pflege erhoben werden oder der Verrechnung von Gesundheitsdienstleistungen bzw. der Versicherung von Gesundheitsrisiken dienen.

Ein Recht des Zuweisers auf die Übermittlung einer vollständigen Krankengeschichte besteht nicht, vielmehr knüpfen die dem Zuweiser vom Portalbetreiber eingeräumten Nutzungsbefugnisse an die tatsächlich beim Portalbetreiber vorhandene elektronische Dokumentation zur jeweiligen Krankengeschichte sowie elektronische Zugriffsmöglichkeit auf gespeicherte Dokumente.

Nach Ablauf von 90 Tagen löscht der Portalbetreiber die Gesundheitsdaten vollständig aus dem Portal.

 

§ 2 Pflichten und Rechte des Portalbetreibers

Der Portalbetreiber lässt den Zuweiser nach dessen Anmeldung, Registrierung und Annahme der Nutzungsvereinbarung als berechtigten Nutzer des Portals zu. Der Portalbetreiber ist befugt, die Teilnahmebefugnis des Zuweisers ohne Angabe von Gründen jederzeit zu widerrufen.

Der Portalbetreiber überlässt mit Bestätigung der Teilnahmebefugnis dem Zuweiser seine Zugangsdaten, damit er sich über das Internet unter „zuweiserportal.sankt-nikolaus-hospital.de“ mit einer verschlüsselten Verbindung über eine mehrstufige Firewall-Lösung am Portal als Nutzer einwählen und abmelden kann.

Der Portalbetreiber stellt sicher, dass nach Zugang eines Widerrufs der datenschutzrechtlichen Einwilligung eines Patienten zur Weiterübermittlung seiner Behandlungsdaten aus dem Zuweiser an das Einweiser-Portal die Berechtigung des Zuweisers insoweit auch einwahltechnisch patientenbezogen endet.

Der Portalbetreiber verpflichtet sich dem Zuweiser gegenüber zur Vertraulichkeit hinsichtlich seiner Teilnahme, insbesondere erteilt er Dritten gegenüber keinerlei Auskünften über die Teilnehmer des Portals, es sei denn, der teilnehmende Zuweiser stimmt ausdrücklich zu.

Der Portalbetreiber übernimmt keine Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit des Portals. Der Portalbetreiber haftet daher dem Zuweiser nicht für einen vorübergehenden aus IT-technischen Gründen oder wegen höherer Gewalt tatsächlichen Ausfall oder eine Funktionsstörung des Portals.

Die Haftung des Portalbetreibers ist im Übrigen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt insbesondere bzgl. eines technisch korrekten und vollständigen Abrufs der Patientendaten sowie bzgl. deren in das Portal eingestellten Umfanges. Der Portalbetreiber trägt insofern keine Verantwortung für einen eventuellen Schaden, der dem Zuweiser durch fehlerhafte oder unvollständige Datenübernahme aus dem Portal entstehen kann.

Der Zuweiser übernimmt die volle Verantwortung für seine Nutzung des Portals. Alle technischen Konfigurationen in dem Praxissystem des Zuweisers, die für den direkten Datenaustausch erforderlich sind, liegen ebenso in seiner Verantwortung und sind von ihm ggf. mit Unterstützung seiner IT betreuenden Firma durchzuführen.

Der Portalbetreiber haftet nicht für die missbräuchliche Nutzung des Portals durch Betriebszugehörige des Zuweisers oder Dritte. Der Zuweiser stellt den Portalbetreiber von allen Ansprüchen frei, die aufgrund von Schäden geltend gemacht werden, die dem Zuweiser im Zusammenhang mit einer missbräuchlichen Nutzung zuzurechnen sind. Eine missbräuchliche Nutzung oder ein Verdacht darauf ist dem Portalbetreiber unverzüglich zu melden, damit der Zugang gesperrt werden kann.

 

§ 3 Rechte und Pflichten des Zuweisers, Ausmaß der Teilnahme und Nutzungsbefugnis

Der Zuweiser hat keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zur Nutzung des Portals durch den Portalbetreiber.

Der Zuweiser hat das Recht, seine Teilnahme am Portal jederzeit gegenüber dem Portalbetreiber zu widerrufen bzw. von der ihm eingeräumten Teilnahmebefugnis keinen Gebrauch zu machen. Pflichten des Zuweisers aus dem mit seinen Patienten geschlossenen Behandlungsvertrag bleiben hiervon unberührt.

Um sich am Portal anzumelden, hat sich der Zuweiser gegenüber dem IT-Portal-System als Berechtigter auszuweisen (Benutzername und Passwort). Der Zuweiser ist sich bewusst, dass auf dem Portal besondere Kategorien personenbezogener Daten seiner Patienten verarbeitet werden und stellt daher sicher, dass seine Zugangsdaten geheim bleiben und kein unberechtigter Zugriff auf die Plattform mit seinem Zugang erfolgt.

Es obliegt der jeweiligen Daten bereitstellenden Partei sicherzustellen, dass der betreffende Patient, dessen Daten über das Portal bereitgestellt werden - sofern die Verarbeitung nicht bereits durch Art 9 Abs 2 lit h DSGVO gerechtfertigt ist -durch schriftlich dokumentierte datenschutzrechtliche Einwilligung, der Bereitstellung seiner Daten gem. Art. 6 Abs. 1 lit a sowie Art. 9 Abs. 2 lit a, analog §8 Abs. 1 und §11 Abs. 2 lit. a KDG über das Portal ausdrücklich zugestimmt und seither nicht widerrufen hat.

Der teilnehmende Zuweiser ist im Rahmen der ihm eingeräumten Nutzungsberechtigung ausschließlich befugt, die auf dem Portal bereitgestellten Daten und Dokumente zu seinen jeweiligen Patienten zur Behandlung seines Patienten nach dem einschlägigen Behandlungsstandard persönlich zu nutzen. Eine Befugnis zur Weiterleitung der Behandlungsdaten aus dem Portal an Dritte beinhaltet die Nutzungsberechtigung des Zuweisers nicht. Soweit der teilnehmende Zuweiser im Rahmen des mit dem Patienten geschlossenen Behandlungsvertrages befugt ist, andere Ärzte zu informieren, hat der Zuweiser dafür Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere datenschutzrechtliche Vorgaben, eingehalten werden. Sofern der Zuweiser dieser Pflicht nicht nachkommt, hat er den Portalbetreiber bzw. dessen Beschäftigte von dadurch verursachten Schäden oder Geldbußen freizustellen.

 

§ 4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen und Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen, unter Beachtung des Grundsatzes von Treu und Glauben, eine solche geeignete, ihrem Sinn entsprechende, wirksame Regelung zu vereinbaren, deren Inhalt wirtschaftlich der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung bestmöglich entspricht. Entsprechend ist bei ergänzungsbedürftigen Vereinbarungslücken zu verfahren.

Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung berührt die Wirksamkeit der Nutzungsvereinbarung im Übrigen nicht. Nichtige Bestimmungen sind gegebenenfalls im Wege ergänzender Vertragsauslegung in wirksame Regelungen umzudeuten.

 

§ 5 Änderungen der Nutzungsvereinbarung

Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsvereinbarung bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Der Portalbetreiber behält sich vor, die vorliegende Nutzungsvereinbarung zu ändern bzw. anzupassen. Diesfalls wird die jeweils neue Fassung dieser Nutzungsvereinbarung auf dem Portal zur Verfügung gestellt und der Arzt zur Annahme aufgefordert. Der teilnehmende Zuweiser nimmt zur Kenntnis, dass bei Nichtzustimmung zu den geänderten Vereinbarungsbestimmungen eine weitere Nutzung des Portals bzw. wesentliche Teile von dessen Funktionalität nicht möglich sind bzw der Zugang des Zuweisers allenfalls gesperrt werden muss.